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Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts zum Thema Einflussnahme bei Investmentvermögen zur Konsultation gestellt. Es beschreibt den aufsichtsrechtlich zulässigen Einfluss von Anlegerinnen und Anlegern auf Anlageentscheidungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften.
Die Finanzaufsicht BaFin konsultiert ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR). Mit dem Rundschreiben erlaubt sie den von ihr beaufsichtigten Instituten, weiterhin Bonitätsbeurteilungen von ECAI-Ratingagenturen zu verwenden, wenn Risikopositionen gegenüber anderen Instituten bestehen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website mabanco.com. Entgegen der Darstellung auf der Internetseite existiert in Deutschland kein Kreditinstitut unter der Bezeichnung MA BANCO. Die angeblich in Toulouse ansässige MA BANCO hat auch keine Erlaubnis, sich an den deutschen Markt zu wenden. Die Website ist nahezu identisch zu den Websites fe-bank.com und bancottimo.com, vor denen die BaFin bereits am 2. September 2024 gewarnt hat.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten, die die unbekannten Anbieter aktuell unter den E-Mail-Adressen info (at) officeweltsparen.de und info (at) weltsparenoffice.de versenden. Die angeblich in Berlin ansässigen Anbieter betreiben ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bieten sie die Vermittlung von Festgeldanlagen an.