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Erscheinung:30.04.2025 | Thema Maßnahmen Fi­noa GmbH: Ba­Fin ord­net Si­cher­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ge­schäfts­or­ga­ni­sa­ti­on an und be­stellt ei­nen Son­der­be­auf­trag­ten

Die Finoa GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat dem Institut außerdem eine Berichtspflicht aufgegeben: Die Finoa GmbH muss der BaFin und der Deutschen Bundesbank regelmäßig zum Fortschritt der Behebung von Prüfungsfeststellungen berichten. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten für das Institut bestellt.

Mehr: Finoa GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an und bestellt einen Sonderbeauftragten …

Erscheinung:30.04.2025 Ba­Fin senkt Sys­tem­ri­si­ko­puf­fer für Wohnim­mo­bi­li­en und be­hält an­ti­zy­kli­schen Ka­pi­tal­puf­fer bei

Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken. Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.

Mehr: BaFin senkt Systemrisikopuffer für Wohnimmobilien und behält antizyklischen Kapitalpuffer bei …