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Die Finoa GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat dem Institut außerdem eine Berichtspflicht aufgegeben: Die Finoa GmbH muss der BaFin und der Deutschen Bundesbank regelmäßig zum Fortschritt der Behebung von Prüfungsfeststellungen berichten. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten für das Institut bestellt.
Die Verwundbarkeiten am deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich deutlich, aber noch nicht vollständig abgebaut. Die Finanzaufsicht BaFin hat daher am 30. April 2025 entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite von 2 auf 1 Prozent zu senken. Die allgemeine Risikolage gestaltet sich allerdings weiterhin herausfordernd und ist von hoher Unsicherheit geprägt. Um die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensektors generell aufrechtzuerhalten, bleibt daher der antizyklische Kapitalpuffer bei 0,75 Prozent. Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) teilt die Risikoeinschätzung und begrüßt die Maßnahmen der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite festgeldfinder.de. Dort bieten die Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis die Vermittlung von Festgeld- und Tagesgeldanlagen an.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Sapient Financial. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Webseite sapientfinancial.ltd Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.