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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen ein Kreditinstitut zwei Bußgelder von insgesamt 25.000 Euro festgesetzt. Grund waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz. Das Unternehmen hatte das Entstehen einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen nicht rechtzeitig angezeigt.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf eines „Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG“ zur Konsultation gestellt. Hintergrund sind gesetzliche Anpassungen.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website falkring-invest.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der genannten Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website ipsum-lim.pro. Dort werden nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.