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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei einer stichprobenartigen Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der artnet AG fehlerhaft ist.
Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ zur Konsultation gestellt. Sie ändert damit insbesondere die Inhaberkontrollverordnung. Zwei Wochen lang können Interessierte ihre Meinung zu den geplanten Erleichterungen äußern, insbesondere die Spitzenverbände der Institute, deren Inhaber und Erwerbsinteressenten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Euro Funds Pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website eurofundspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website deltaglobal.ai. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Registrierung findet über die Website trade.deltaglobal.me statt, welche ebenfalls den unbekannten Betreibern zuzuordnen ist. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die DeltaGlobal gibt sich als amerikanischen Unternehmen aus. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.