Sie können sich hier entscheiden, ob in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt werden darf, um dem Betreiber der Website die Erfassung und Analyse verschiedener statistischer Daten zu ermöglichen. Setzen Sie das Häkchen bei "Statistik", damit Ihr Besuch anonym von der Matomo-Webanalyse erfasst wird. Dies hilft uns zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird.
Notwendig: Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich. Statistik: Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben einen verkürzten Abwicklungszyklus für EU-Wertpapiertransaktionen beschlossen. Die BaFin begrüßt die geplante Umstellung auf T+1. Marktteilnehmer können sich bis zum 31. August 2025 an der öffentlichen Konsultation beteiligen.
Die BaFin hat am 12. Februar 2025 einen Geschäftsleiter eines Kreditinstituts wegen Verstößen gegen § 25c Abs. 3 in Verbindung mit § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes verwarnt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website universumkredit.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, indem sie Online-Kredite verschiedener Art anbieten. Das angeblich in Leipzig ansässige Unternehmen, das sich auch als UNIVERSUMKREDIT-FINANCIA, UNIVERSUM KREDIT-FINANCIA und UNIVERSUM-KREDIT-FINANCIA bezeichnet, unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website asdaalraha.com. Es ist eine der ständig wechselnden sogenannten landing-pages, die Nutzerinnen und Nutzer zu der automatisierten Trading-Software Immediate Edge leiten. Die unbekannten Betreiber bieten den Zugang aktuell über die Website asdaalraha.com an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.