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Die Finanzaufsicht BaFin verfolgt keine Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 79 Satz 1 WpHG, wenn Wertpapierdienstleistungsunternehmen die SI-Schwellenwerte nicht berechnen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat im Zulassungsverfahren der Ethena GmbH zu USDe-Token gravierende Mängel festgestellt und sofort vollziehbare Maßnahmen angeordnet. Die BaFin hat der Ethena GmbH unter anderem das weitere öffentliche Anbieten ihres USDe-Tokens untersagt und das Unternehmen angewiesen, die entsprechende Vermögenswertreserve durch die Verwahrstellen einfrieren zu lassen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Einhaltung der Maßnahmen. Zudem macht die BaFin ihren begründeten Verdacht bekannt, dass die Ethena GmbH in Deutschland Wertpapiere ohne den erforderlichen Wertpapierprospekt öffentlich anbietet. Die BaFin prüft weitere aufsichtliche Maßnahmen – etwa eine Untersagung des öffentlichen Angebots dieser Wertpapiere.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Festgeld724. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website festgeld724.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen entgegen der Angaben im Impressum nicht von der Alpen Privatbank AG mit Sitz in Riezlern, Österreich, oder deren deutschen Zweigniederlassungen in Stuttgart bzw. Düsseldorf. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ebenfalls.