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Umgehungsgeschäfte erhöhen das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung sensibilisiert die Finanzaufsicht BaFin die Verpflichteten und erläutert bekannte Umgehungsmodelle. Besonders im Fokus: Geschäfte mit Iran-Bezug.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Allgemeinverfügung bezüglich der Diversitätsanzeigen zum Meldestichtag 31. Dezember 2024 erlassen. Anlass sind neue Leitlinien der EBA.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen. Das Jobangebot zielt auf eine Weiterleitung von Geldern über Konten der Arbeitssuchenden sowie einen Kauf und eine Weiterleitung von Bitcoin für Dritte ab. Es wird auf der Website fembeck-finanzen.de veröffentlicht. Das Jobangebot stammt nicht von der Fembeck Finance GmbH, München, welche in keiner Verbindung zu der obigen Website steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website my.fluxion-ltd.com.co. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.