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Die Finanzaufsicht BaFin hat ein Rundschreiben zur Ausübung des Wahlrechts bei Bonitätsbeurteilungen nach Artikel 495e Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben erlaubt sie den von ihr beaufsichtigten Instituten, weiterhin Bonitätsbeurteilungen von ECAI-Ratingagenturen zu verwenden, wenn Risikopositionen gegenüber anderen Instituten bestehen.
Nach Informationen der Finanzaufsicht BaFin werden derzeit Aktien in WhatsApp-Gruppen zum Kauf empfohlen. Konkret handelt es sich um Aktien der Canaan Inc. (ISIN: US1347481020).
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Support (m/w/d) für Handelssysteme - im Home Office“ anzunehmen. Das Jobangebot zielt auf eine Weiterleitung von Geldern über Konten der Arbeitssuchenden sowie einen Kauf und eine Weiterleitung von Bitcoin für Dritte ab. Es wird auf der Website fembeck-finanzen.de veröffentlicht. Das Jobangebot stammt nicht von der Fembeck Finance GmbH, München, welche in keiner Verbindung zu der obigen Website steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website my.fluxion-ltd.com.co. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.