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Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der offengelegte Konzernabschluss der Friedrich Vorwerk Group SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 fehlerhaft sind.
Die AKBANK AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten. Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite versu.pro, früher versu.co. Dort bietet der Betreiber nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Der Betreiber bedient sich gefälschter Unterlagen der amerikanischen Aufsicht SEC.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FxMiracles Inc. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Website fxmiracles.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Das Unternehmen steht im Zusammenhang mit einer Reihe von weiteren Plattformen, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.