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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. März 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die ECHOS Holding AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die ECHOS Holding AG hatte nicht bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2023 öffentlich zugänglich war.
In einem Vortrag am Institut für Versicherungsrecht der Universität Düsseldorf hat Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, am 14. Mai über aktuelle Herausforderungen und Schwerpunkte der Aufsicht gesprochen. Dabei ging sie besonders auf vier Themen ein: die Risiken alternativer Kapitalanlagen, Künstliche Intelligenz, die Wohlverhaltensaufsicht und den Bürokratieabbau.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website falkring-invest.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der genannten Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf dern völlig identischen Websites ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co. Dort werden nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.