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Meldepflichtige Versicherungsunternehmen können ihre Beschwerdeberichte nun über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) der BaFin digital einreichen. Im MVP-Portal hat die BaFin dafür im Fachverfahren „Versicherungsaufsicht“ das Formular „Beschwerdebericht (EIOPA)“ eingerichtet.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website paragonfx.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Die Finanzaufsicht BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Ethena (BVI) Ltd. in Deutschland Wertpapiere in Form von „sUSDe“-Token der Ethena OpCo Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.