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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 6. Juni 2024 Geldbußen in Höhe von 600.000 Euro gegen die Innovestica Holdings Inc. festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig übermittelt.
Ab dem 13. Juni 2025 bietet die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren an. Erstmals können Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Anzeigepflichten digital, schnell und nachweisbar erfüllen.
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 26. Mai 2025 vor Mulfin Trade bzw. der inzwischen inaktiven Website trading-area.mulfin-v2.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website mulfin-trade.io. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, die angeblich von der bei der BaFin registrierten Citadel Securities GCS (Ireland) Limited stammen. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten unbekannte Täter ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.