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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY AssetHolding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 04. Juli 2025 das Rundschreiben 08/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite finanzweggmbh.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und Finanzdienstleitungen an. Die Angebote stammen nicht von der im Impressum genannten Finanzweg GmbH – Ganzheitliche Finanzberatung, Chemnitz. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Das Unternehmen verfügt auch nicht über eine Repräsentanz in Berlin.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website fasttrx.uk. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.