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Die TEN31 Bank AG mit Sitz in Ottobrunn muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem angeordnet, dass die Bank bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung ihrer Eigenmittel nicht mehr pauschal anwenden darf.
Die Finanzaufsicht BaFin wendet die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) zum Austausch von Informationen zur Bewertung von Eignung und Zuverlässigkeit (Fit & Proper) an. Ziel der Leitlinien ist es, die Aufsichtspraktiken im Europäischen Finanzaufsichtssystem effizienter und wirksamer zu gestalten.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor gefälschten Token mit der Bezeichnung „EURAU“. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen AllUnity GmbH bzw. von der Deutsche Bank AG. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die auf einschlägigen Online-Plattformen angebotenen Token sind keine E-Geld-Token nach Art. 48 ff. der europäischen Verordnung MiCAR und verfügen weder über eine Zulassung der BaFin noch haben die Emittenten ein MiCAR-konformes Whitepaper zur Prüfung durch die Finanzaufsicht eingereicht.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von „Quantfinity“. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website quantfinity.ai ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nach den Angaben im Impressum stammt das Angebot von der ImmVolution GmbH mit Sitz in Regensburg. Über das Vermögen der ImmVolution GmbH ist durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.