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Erscheinung:15.07.2025 | Thema Maßnahmen TEN31 Bank AG: Ba­Fin ord­net Si­cher­stel­lung der ord­nungs­ge­mä­ßen Ge­schäfts­or­ga­ni­sa­ti­on an und un­ter­sagt pau­scha­le Nut­zung von Er­leich­te­run­gen bei der Ei­gen­mit­tel­be­rech­nung

Die TEN31 Bank AG mit Sitz in Ottobrunn muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Die BaFin hat zudem angeordnet, dass die Bank bestimmte Erleichterungen bei der Berechnung ihrer Eigenmittel nicht mehr pauschal anwenden darf.

Mehr: TEN31 Bank AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an und untersagt pauschale Nutzung von Erleichterungen bei der Eigenmittelberechnung …

Erscheinung:15.07.2025 | Thema Finanzberichterstattung Fit & Pro­per: Ba­Fin wen­det Leit­li­ni­en der ESAs an

Die Finanzaufsicht BaFin wendet die gemeinsamen Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA (ESAs) zum Austausch von Informationen zur Bewertung von Eignung und Zuverlässigkeit (Fit & Proper) an. Ziel der Leitlinien ist es, die Aufsichtspraktiken im Europäischen Finanzaufsichtssystem effizienter und wirksamer zu gestalten.

Mehr: Fit & Proper: BaFin wendet Leitlinien der ESAs an …